Behörden müssen gegen rechtswidriges Gehwegparken vorgehen, da ein neues Urteil droht, die Lage insbesondere in NRW zu verändern. In Bremen haben Anwohner gegen die Untätigkeit der Stadt beim rechtswidrigen Gehwegparken geklagt. Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten, doch fehlende Verkehrszeichen haben zur Unsicherheit beigetragen. Ähnliche Probleme zeigen sich auch im Ruhrgebiet, wo Gehwege ohne konsequente Ahndung genutzt werden. Die Gehwegbreiten leiden besonders unter den immer größeren Autos, was Probleme für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer schafft.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte stadtweite Konzepte gegen Gehwegparken entwickeln müssen. Schlussfolgernd ist es daher von großer Bedeutung, dass Behörden konsequent gegen Gehwegparken vorgehen und Stadtweite Maßnahmen ergriffen werden, um die Probleme durch zu schmale Gehwege und die Parkraumknappheit zu lösen.