Einem aktuellen Trend folgend zeigen immer mehr Verbraucher Interesse am Wechsel ihres Depots, motiviert durch die Aussicht auf günstigere Kosten und Transaktionsgebühren bei alternativen Anbietern.
Ein solcher Depotwechsel kann auch notwendig werden, falls die bisherige Bank ihre Dienste einstellt, was viele Anleger vor die Herausforderung eines Wertpapiertransfer stellt.
Der Umzug von Aktien oder Fonds auf ein neues Depot erfolgt in der Regel reibungslos durch einen Depotübertrag, wobei Kunden die Wahl haben, ob sie alle oder nur bestimmte Wertpapiere übertragen möchten.
Zu beachten ist, dass Bruchstücke von Fonds nicht übertragen werden können und unter Umständen verkauft werden müssen. Vor dem Transfer ist eine genaue Bestandsaufnahme der Wertpapiere unerlässlich, um eine korrekte Steuerberechnung sicherzustellen.
Die gesetzlichen Grundlagen und Fristen für den Depotübertrag sind in Paragraf 69 des Wertpapierhandelsgesetzes festgelegt und unterliegen der Vorgabe der Finanzaufsicht BaFin. Gemäß dieser Vorschriften muss der Depotübertrag innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein.
In der Regel verläuft der Depotübertrag reibungslos, jedoch haben Kunden im Falle von Verzögerungen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und unter bestimmten Bedingungen Schadenersatzansprüche geltend zu machen.