Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger bestätigt, der eine entscheidende Rolle im Cum-Ex-Skandal spielte.
Berger wurde zu mehrjähriger Haft verurteilt und der Staat erhält die Einziehung von 1,1 Millionen Euro an Gewinnen.
Es wurden insgesamt zwei Verurteilungen ausgesprochen, mit Haftstrafen von 8 Jahren sowie 8 Jahren und 3 Monaten.
Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil ebenfalls bestätigt und die Einziehung der Gewinne in Höhe von 1,1 Millionen Euro wurde rechtsgültig festgestellt.
Weitere Verfahren gegen Beteiligte am Cum-Ex-Skandal laufen derzeit am Landgericht Bonn.
Beide Strafurteile gegen Berger sind rechtskräftig, was darauf hindeutet, dass eine weitere Haftstrafe für ihn noch ausstehend ist. Der Staat profitiert von der Einziehung der Gewinne.